Patienteninformationen

Liebe Patienten,
wir arbeiten auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung für Ergotherapie.

Sprechen Sie Ihren Arzt darauf an, bei vielen Erkrankungen ist Ergotherapie ein elementarer Therapiebaustein zur Verbesserung Ihrer Beschwerden. Sie können zur Behandlung zu uns in die Praxis kommen oder bei Verhinderung kommen wir zu Ihnen zum Hausbesuch, in Pflegeeinrichtungen oder auch in Schulen und Kitas.

Seit 01.01.2021 dürfen auch Psychologische Psychotherapeut*innen bei psychischen Erkrankungen und bestimmten Erkrankungen des zentralen Nervensystems Ergotherapie verordnen.

Für Privatpatient*innen

Die Abrechnung in meiner Praxis erfolgt nach der Gebührenverordnung für Therapeuten (GebüTh) sowie den Richtlinien unseres Verbandes DVE (Deutscher Verband der Ergotherapeuten). Das bedeutet für Sie, wir rechnen den 1,8 fachen bis 2,3 fachen vdek-Satz ab (Verband der allgemeinen Krankenkassen). Die Vergütungshöhe der gesetzlichen Krankenkassen (vdek) wird uns von den gesetzlichen Krankenkassen vorgegeben. Damit steht die Honorarhöhe der Privatleistung im Zusammenhang mit der Vergütung der gesetzlichen Krankenkassen. Auf der ärztlichen Verordnung wird festgelegt welches Behandlungsverfahren angewendet wird. Die verschiedenen Behandlungsverfahren haben eine unterschiedliche Dauer und werden damit auch unterschiedlich honoriert. Die Preise für diese Behandlungsverfahren sind festgelegt und werden nicht individuell verhandelt.

Von Zeit zu Zeit möchten wir in unserer Praxis ein Angehörigentreffen für Pflegende von Demenzerkrankten durchführen. Ziel dieser Treffen soll ein Austausch sein, um ein größeres Hilfsnetz aufbauen zu können, um Erfahrungen zu teilen und einfach eine gute Zeit in einer Runde von Gleichbetroffenen zu haben. Bei Interesse sprechen Sie uns an, wir geben Ihnen dazu dann den nächsten Termin.